Allgemeine Geschäftsbedingungen
01.01.2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Blackmont Holding LLC
1309 Coffeen Avenue
Sheridan, Wyoming 82801
USA
E-Mail: legal@blacklyne.ai
(nachfolgend „Unternehmen“)
und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen im Bereich Automatisierung, KI-gestützte Systeme, Implementierung, Betreuung sowie optionalen Software- oder Plattformzugang.
Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, Projektvereinbarung oder Auftragsbestätigung.
(2) Typische Leistungen umfassen insbesondere:
Konzeption und Aufbau individueller Systeme
Implementierung von Automatisierungs-, Voice- und Messaging-Lösungen
Laufende Betreuung, Wartung und Optimierung
Beratung und konzeptionelle Unterstützung
Optionaler Zugang zu Software- oder Plattformdiensten
(3) Das Unternehmen schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Insbesondere bestehen keine Garantien für Umsatz, Gewinn, Auslastung, Effizienz oder sonstige Geschäftsentwicklung, da diese wesentlich von internen Faktoren des Kunden abhängen.
3. Zusammenarbeit und Mitwirkungspflichten
(1) Die Zusammenarbeit beruht auf einer aktiven Mitwirkung beider Parteien.
(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
alle erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge bereitzustellen
einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen
Feedback und Freigaben zeitnah zu erteilen
Entscheidungen zügig zu treffen
(3) Für das Onboarding gilt:
Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Zugänge innerhalb von 5 Werktagen
Rückmeldungen, Freigaben und Entscheidungen in der Regel innerhalb von 48 Stunden
(4) Diese Mitwirkungspflichten sind wesentliche Grundlage für eine reibungslose Projektumsetzung.
4. Verzögerungen, Projektorganisation und Priorisierung
(1) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, liegen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens.
(2) In solchen Fällen ist das Unternehmen berechtigt:
Projekte vorübergehend zu pausieren
Zeitpläne anzupassen
andere Projekte zwischenzeitlich zu priorisieren
(3) Wird ein Projekt nach längerer Unterbrechung wieder aufgenommen, kann der hierfür entstehende zusätzliche organisatorische und fachliche Aufwand gesondert berechnet werden.
(4) Der Kunde hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf ursprünglich genannte Fristen oder Zeitpläne.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Angebot.
(2) Setup- und Implementierungsleistungen werden in der Regel vor Leistungsbeginn vollständig in Rechnung gestellt.
(3) Laufende Betreuung und ggf. Softwarezugänge werden monatlich im Voraus abgerechnet.
(4) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
6. Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt:
Leistungen vorübergehend auszusetzen
den Zugang zu Systemen oder Betreuung einzuschränken
Mahngebühren sowie Verzugszinsen zu berechnen
(2) Entsteht durch Unterbrechung und spätere Wiederaufnahme zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden.
7. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde das Recht, die im Projekt erstellten Systeme, Setups, Konfigurationen und Prompts für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen.
(2) Dieses Nutzungsrecht ist:
nicht exklusiv
nicht übertragbar
nicht unterlizenzierbar
(3) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist insbesondere nicht gestattet:
der Weiterverkauf der Systeme oder Setups
die Nutzung als eigenes kommerzielles Produkt
die Weitergabe an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens
(4) Methodiken, interne Frameworks und allgemeines Know-how verbleiben beim Unternehmen.
8. Einsatz von Drittanbietern
(1) In vielen Projekten werden Dienste externer Anbieter eingesetzt (z. B. Hosting, APIs, Messaging, Plattformdienste).
(2) Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf deren Verfügbarkeit, technische Weiterentwicklung, Preisgestaltung oder Vertragsbedingungen.
(3) Für Einschränkungen, Änderungen oder Ausfälle bei Drittanbietern übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
9. Haftung
(1) Das Unternehmen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Keine Haftung besteht insbesondere für:
ausbleibende wirtschaftliche Ergebnisse
interne Organisations- oder Nutzungsprobleme des Kunden
Fehler in kundeneigener Infrastruktur
Ausfälle oder Einschränkungen bei Drittanbietern
(4) Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung insgesamt auf die in den letzten drei Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlte Vergütung begrenzt.
10. Datenschutz und Verantwortlichkeiten
(1) Die Systeme sind so konzipiert, dass Kundendaten grundsätzlich in der Infrastruktur des Kunden verbleiben.
(2) Der Kunde bleibt selbst Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Endkunden.
(3) Das Unternehmen unterstützt technisch, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für die operative Datenverarbeitung im Kundensystem, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
11. Referenzen und Darstellung
(1) Das Unternehmen darf den Kunden als Referenz nennen und Name sowie Logo in angemessener Form verwenden.
(2) Projekte dürfen in Form von Case Studies dargestellt werden, sofern dabei keine vertraulichen Inhalte oder personenbezogenen Daten unzulässig offengelegt werden.
(3) Etwaige Einschränkungen können einvernehmlich vereinbart werden.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht des Bundesstaates Wyoming, USA, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Sheridan County, Wyoming, USA.
14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen.
